SPORTHUNDE – ZENTRUM
Willkommen bei Fachleuten
mit der Erlaubnis nach §11 TierSchG. Abs.1, Nr. 8f und der
Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken.
§ 11 Abs.1 Nr. 8a
Gewerbsmäßig Hunde zu halten und diese als Mantrailing Hunde / Suchhunde einzusetzen.
im Berufsfachverband der Problemhundetherapeuten – BfvP
NEU
Jahres Vertrag
3 mal die Woche
Hundeschule / Stadttraining / Agility
Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung
sowie die Abnahme der Prüfung
in Theorie & Praxis
Der Betrag von 500 Euro ist bei Vertragsabschluss zu bezahlen
MANTRAILING / SUCHHUNDE
Halbjahresvertrag 600 Euro
Jahresvertrag 1150 Euro
Training
Mittwoch und Sonntag ab 9 Uhr