SPORTHUNDE – ZENTRUM
Willkommen bei Fachleuten
mit der Erlaubnis nach §11 TierSchG. Abs.1, Nr. 8f und der
Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken.
§ 11 Abs.1 Nr. 8a
Gewerbsmäßig Hunde zu halten und diese als Mantrailing Hunde / Suchhunde einzusetzen.
im Berufsfachverband der Problemhundetherapeuten – BfvP